Der SDS Marburg unterstützt folgende Erklärung:
Am heutigen Freitag setzen bundesweit zahlreiche Studierendenvertretungen und -verbände ein Zeichen gegen sogenannte "Pick-up-Artists". Sie veröffentlichen zeitgleich um 11 Uhr zwei Artikel zum Thema, auf deren Publikation sich eine Verurteilung seitens des Oberlandesgerichts Frankfurt bezieht.(1)
Anlass für unser gemeinsames Auftreten ist der Gerichtsprozess, in welchem sich aktuell die Studierendenschaft der Universität Frankfurt befindet. In ihrer studentischen Zeitung sind zwei Artikel veröffentlicht worden, die sich gegen Sexismus, sexualisierte Gewalt und "Pick-up-Artists" im Besonderen wenden. Gegen diese Artikel wurde von einem "Pick-Up-Artist" Beschwerde eingelegt, weil er und seine Tätigkeiten am betreffenden Campus kritisiert werden. Nachdem das Landgericht die Beschwerde im Sinne des Presserechts abgelehnt hat, ging er in die nächste Instanz. Beim Oberlandesgericht erreichte er eine einstweilige Verfügung, weil die Studierendenvertretung mit der Freigabe eines solchen Artikels zum einen Persönlichkeitsrechte verletze, aber vor allem auch ihr Mandat überschritten hätte. Das heißt, zur Debatte steht damit auch die Kritik an Sexismus und die Frage, ob und wie Studierendenvertretungen eine solche üben dürfen.