Wahlkampfflächen für Student*innenschaft

Der Antrag wurde von uns (SDS) eingebracht, und um eine sinnvolle Änderung ergänzt, vom 55. marburger Student*innenparlament auf der 3. Sitzung am 18.12.2019 mehrheitlich beschlossen.

Das Student*innenparlament möge beschließen:

Der AStA setzt sich bis zum 01.05.2020 gegenüber der Universität dafür ein, dass in allen der Lehre gewidmeten Universitätsgebäuden, sowie der Universitätsbibliothek, Plakatier-, Stand- und Flyerplätze für die Student*innenschaft eingerichtet werden, welche durch die Hochschulgruppen im Rahmen des Hochschulwahlkampfs genehmigungsfrei genutzt werden können. Außerdem sollen diese Plätze auch für Veranstaltungesankündigungen von anerkannten Gremien oder Initiativen/Gruppen der verfassten Student*innenschaft genutzt werden. Zwei Wochen vor den Hochschulwahlen sollen die Flächen den Hochschulgruppen und Fachschaften vorbehalten sein.

Begründung:

In den letzten Jahren ist es den Hochschulgruppen im Wahlkampf zunehmend schwerer gefallen entsprechende Stellen für ihren Wahlkampf zu finden, welche ohne finanzielle Mittel nutzbar sind. Auch um die Sichtbarkeit der Verfassten Student*innenschaft nachhaltig wieder zu erhöhen ist es daher dringend geboten dem entgegenzuwirken. Die beschriebenen Schritte bringen uns im Sinne der Förderung der Demokratie auf diesen Weg.