Semesterbeitrag für das Sommersemester 2015

Ihr fragt euch schon lange, wofür ihr eigentlich jedes Semester wieder so viel Geld hinblättern müsst? Kaum hat das neue Semester begonnen wird es auch bald schon wieder Zeit für die nächste Rückmeldung aber zunächst möchten wir euch mal erklären, wie der Betrag zu diesem Semester zustande kam:

Der Semesterbeitrag SoSe 2015 setzt sich wie folgt zusammen:
80,50 – Beitrag für Studentenwerk
8,70 – Beitrag für die Studierenschaft
163,76 – Semesterticket
50,00 – Verwaltungskostenbeitrag **
Gesamtbetrag: 302,96

Beitrag für Studentenwerk

Über den "Beitrag zum Studentenwerk" werden insgesamt knapp 20% der Einnahmen des Studierendenwerks Marburg generiert. Damit wird u.a. der Betrieb der Mensen, Wohnheime und Kitas finanziert. Insgesamt sind die 80,5 € für die hessenweit unterdurchschitllichen und bundesweit mangelhaften Leistungen, welches das Studierendenwerk uns bietet eine Unverschämtheit! So konnte etwa das Studierendenwerk in Berlin noch 2012 für knapp 41 € ein deutlich besseres Leistungstableu für die dortigen Studierenden bieten.

Die Verfasste Studierendenschaft (Studierendenvertretung?) ist der Meinung, dass der Beitrag mittelfristig deutlich gesenkt und langfristig abgeschafft werden muss! Gleichzeitig müssen die Leistung des Studierendenwerks, besonders was die Zurverfügungstellung von bezahlbarem Wohnraum angeht, deutlich verbessert werden! Finanziert werden muss dies aus Geldern des Landes! Öffentliche Gelder für öffentliche Aufgaben!!

Erläuterung zum Verwaltungskostenbeitrag

Der sogenannte "Verwaltungskostenbeitrag" nach § 56 HHG (Hessisches Hochschulgesetz) ist eine (verdeckte) Studiengebühr. Über ihn sollen, so der Gesetztestext, "Leistungen bei der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation, bei der allgemeinen Studienberatung sowie [...] Leistungen der Auslandsämter und [...] [die] Vermittlung von Praktika" finanziert werden. Der Beitrag fließt zwar, nicht wie in einigen anderen Bundesländern, direkt in die Kassen der Uni, es ist jedoch in keiner Weise nachvollziehbar, dass für so grundlegende und größenteils automatisierte Dinge, wie etwa die Immatrikulation oder die Rückmeldung, ohne die die Uni überhaupt nicht funktionieren würde, angeblich Kosten in solcher Höhe entstehen sollen.

Die Verfasste Studierendenschaft vertritt die Aufassung, dass der "Verwaltungskostenbeitrag" unverzüglich  und ersatzlos zu streichen ist! Wir lehnen Studiengebühren in jeder Form grundsätzlich ab!! Das gilt insbesondere dann, wenn Kosten für elementare Aufgaben der Uni auf die Studierenden abgewältzt werden sollen!

Erläuterung zum Beitragsanteil Semesterticket

Der Beitrag zum Semesterticket beträgt im Sommersemester 2015 163,76 €. Davon gehen 116,61 € an den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), 9,30 € an den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV), 35,00 € an die DB Fernverkehr für die Nutzung der IC/EC-Züge, 1,55 € an die Verkehrsgemeinschaft Westfalen Süd (VGWS) und 1,30 € an die DB Rent für das Fahrradverleihsystem "Call a Bike".

Das Marbuger Semesterticket funktioniert - wie die überwiegende Mehrheit der Semestertickets in der Bundesrepublik - nach dem Solidarmodell: Alle Studierenden zahlen und erhalten das Semesterticket mit der Immatrikulation/Rückmeldung.

Damit deckt das Semesterticket ein breites Spektrum an Mobilitätszwecken ab, seien es die Wege zu Uni, Prakatika oder Jobs, seien es Auflüge, Besuche oder Erledigungen. Fahrkarten mit vergleichbarem Leistungsumfang existieren in dieser Form nicht; ohne Semesterticket wäre die Nutzung des öffentlichen Verkehrs für viele deutlich teurer und komplizierter. Seit seiner Einführung Anfang der 1990er Jahre hat das Semesterticket zu einer starken Verlagerung weg vom Autoverkehr hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln geführt. Insgesamt ist es aus diesen Gründen eine soziale, ökologische und praktische Errungenschaft.
In der Geschichte des Semestertickets kam es immer wieder zu Preissteigerungen. Diese sind einerseits der allgemeinen jährlichen Fahrpreiserhöhung im öffentlichen Verkehr geschuldet, die nicht nur die tatsächlichen Kostensteigerungen, sondern auch eine von Bund und Ländern politisch gewollte erhöhte NutzerInnenfinanzierung abbilden. Der AStA vertritt die Auffassung, dass die Strategie "erhöhte NutzerInnenfinanzierung" beendet werden muss und es andere Finanzierungsquellen für den ÖV zu erschließen gilt.

Andererseits ist es beim Semesterticket immer wieder zu sprunghaften Erhöhungen gekommen, die ihre Ursache seit Ende der 1990er Jahre überwiegend in der verstärkten Nutzung des Tarifangebots durch die Studierenden hat. Ein weiterer Grund sind Kürzungen der Fördermittel für Auszubildendentarife. Der AStA fordert an dieser Stelle, die Azubi-Tarifförderungen wieder deutlich anzuheben.

Die stärksten Steigerungen sind aktuell beim IC/EC-Semesterticket vorhanden. Der Beitragsanteil liegt aktuell bei 35 € und wird bis 2018 50 € erreichen. Der AStA wird im Sommersemester 2015 eine Mobilitäts- und Sozialstudie durchführen, in der auch die Akzeptanz des IC/EC-Semestertickets abgefragt wird. Zu berücksichtigen ist auch, dass es in Zukunft, verstärkt ab 2019/20 voraussichtlich zu Änderungen im Schienenverkehrsangebot in Hessen kommen wird. Der RMV plant den Aufbau eines Hessen-Express-Netzes im Stundentakt, das in den RMV-Tarif integriert ist. Dieses hessenweite Express-Netz wird das IC/EC-Netz vermutlich ablösen oder in die Verbünde integrieren.

Erläuterung zum Beitrag zur Studierendenschaft

8,70 € von eurer Rückmeldegebühr fließt jedes Semester an die Verfasste Studierendenschaft. Damit wird einerseits dafür gesorgt, dass Studis in finanziellen Nöten sich die Kosten für das Semesterticket zurückerstatten können. Außerdem wird es dadurch möglich, dass der AStA eine kostenlose Sozial- und Rechtsberatung für alle Studierenden anbieten kann. Anderseits wird mit diesem Geld die gesamte Tätigkeit des AStA und der Fachschaften finanziert. Diese organisieren damit z.B. Veranstaltungen für einzelne Fachbereiche, alle Studis und unterstützen studentische Initiativen finanziell und organisatorisch. Außerdem wird damit die Infrastruktur des AStA in Schuss gehalten und den Referent*innen, d.h. denjenigen Studis, die im AStA bestimmte Themen ehrenamtlich bearbeiten, eine geringe Aufwandsentschädigung gezahlt.