Artikel zum Thema „Pick-Up-Artists“

Die Studierendenschaft der Universität Frankfurt berichtete in ihrer "AStA-Zeitung" Ende letzten Jahres über sogenannte "Pick-up-Artists", die als sexistische Aufreißer ihr Unwesen am Campus trieben. Gegen diese Kritik geht ein benannter Pick-up-Artist nun juristisch vor. Nachdem das Landgericht die Beschwerde mit Verweis auf das Presserecht und seine öffentlichen Auftritte zurückgewiesen hatte, konnte er sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt durchsetzen. Dabei sprach das Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung aus, weil Kritik an Sexismus an Hochschulen nicht unter das hochschulpolitische Mandat der Studierendenschaft fallen würde. Sexismus am Campus und darüber hinaus halten wir für hochschul- und gesellschaftspolitisch relevant. Aus diesem Grund haben wir Studierendenschaften und Verbände gemeinsam ein Zeichen gegen die erfolgte Zensur durch Veröffentlichung der betreffenden Artikel gesetzt. Im Folgenden erfolgt nun eine erneute Veröffentlichung der Artikel – infolge einer harschen Abmahnungswelle – in gekürzter Form.

Der inhaltlichen Kritik an der Pick-Up-Szene, Sexismus und sexualisierter Gewalt soll eine breite Öffentlichkeit verschafft werden. Wir halten es im Gegensatz zum Gericht für absolut notwendig, dass sich auch studentische Organisationen mit diesem Thema auseinandersetzen und über die Gefahren aufklären, die von derartigen Gewalttätern ausgehen. In diesem Sinne wenden wir uns auch gegen die konstruierte und vollkommen willkürliche Trennung zwischen einem hochschul- und allgemeinpolitischen Mandat. Die Universität als gesellschaftlicher und gesellschaftsgestaltender Ort ist zugleich Ort der gesellschaftlichen Teilhabe und muss – nicht nur im Sinne eines emanzipatorischen Bildungsideals der Förderung mündiger Menschen – Raum für eigenständiges und kritisches Denken und Handeln ihrer Mitglieder ermöglichen. Eine solche Trennung aufrecht zu erhalten, erachten wir nicht zuletzt deshalb für realitätsfern.